Der Bund hat am 06. Februar 2026 eine neue Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Pass- und Ausweiswesen bekannt gegeben, die der Bundesrat am 30. Januar 2026 zugestimmt hat. Einer der Bestandteile dieser Verordnung ist die Erhöhung der Gebühren für die Personalausweise.
Der Personalausweis kostet somit ab dem 7. Februar für Erwachsene ab 24 Jahren 46 Euro statt bisher 37 Euro. Der Personausweis ist zehn Jahre gültig. Für Personen unter 24 Jahren, deren Ausweis sechs Jahre gültig ist, steigen die Gebühren von 22,80 Euro auf 27,60 Euro.
Nicht eingeschlossen in den Gebühren sind die Kosten für das biometrische digitale Passfoto.
Die neuen Sätze gelten für Neuausstellungen und Ersatzdokumente. Unverändert bleibt die Gebühr für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises; sie bleibt bei zehn Euro.
Begründet wird die Erhöhung mit gestiegenen Produktions- und Verwaltungskosten.