Entsorgung Laub von Straßenbäumen

Wie in jedem Jahr wird die Entsorgung des Laubs von Straßenbäumen
in fast allen Straßen innerhalb des Gemeindegebietes durch die Gemeinde organisiert und durchgeführt. Gebühren für die Laubentsorgung werden nicht erhoben.

Die Laubentsorgung wird in der Zeit vom 12.10. bis zum 18.12.2026
durch den Baubetriebshof durchgeführt.

Für den restlichen Zeitraum des Jahres ist entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Groß Kreutz (Havel) der betreffende Anlieger selbst verantwortlich.
Die Touren erfolgen in einem 14-tägigen Rhythmus (siehe auch beiliegende Ortsteilaufstellung).

42 KW

Montag bis Mittwoch

Ortsteile: Götz, Jeserig, Schenkenberg, Deetz

43 KW

Montag bis Mittwoch

Ortsteile: Groß Kreutz, Bochow, Krielow, Schmergow

44 KW

Montag bis Mittwoch

Ortsteile: Götz, Jeserig, Schenkenberg, Deetz

45 KW

Montag bis Mittwoch

Ortsteile: Groß Kreutz, Bochow, Krielow, Schmergow

46 KW

Montag bis Mittwoch

Ortsteile: Götz, Jeserig, Schenkenberg, Deetz

47 KW

Montag bis Mittwoch

Ortsteile: Groß Kreutz, Bochow, Krielow, Schmergow

48 KW

Montag bis Mittwoch

Ortsteile: Götz, Jeserig, Schenkenberg, Deetz

49 KW

Montag bis Mittwoch

Ortsteile: Groß Kreutz, Bochow, Krielow, Schmergow

50 KW

Montag bis Mittwoch

Ortsteile: Götz, Jeserig, Schenkenberg, Deetz

51 KW

Montag bis Mittwoch

Ortsteile: Groß Kreutz, Bochow, Krielow, Schmergow

Ein Entsorgungsdurchgang innerhalb des 14-tägigen Rhythmus beinhaltet das einmalige Anfahren, die Aufnahme und die Entsorgung der vom
Anlieger aufgesetzten Laubhaufen.
Das Laub der Straßenbäume ist im Bereich zwischen dem Gehweg und
der Straße von den Anliegern zusammen zu harken und auf Haufen zu
setzen. Es ist nicht im Stammbereich von Straßenbäumen abzulegen. Laub
ist aus dem für die Benutzung durch den Fußgänger vorgesehen Teil der
Verkehrsfl­äche unverzüglich zu entfernen, wenn es eine Gefährdung des
Verkehrs darstellt.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die aufgesetzten
Laubhaufen ausschließlich aus im öffentlichen Teil des Anliegerbereiches
angefallenem Laub von Straßenbäumen bestehen dürfen. Im Rahmen der Laubentsorgung erfolgt keine Entsorgung von:
- Müll, Straßenkehricht und anderen Verunreinigungen,
- Ästen jeglicher Größe sowie
- Gartenabfällen wie Gras, Strauchschnitt und ähnlichen Abfällen.


Bei Nachfragen rufen Sie bitte bei der Gemeindeverwaltung unter der
Telefonnummer 033207 35115 an.