Wie im Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark, Nr. 8/2025 mitgeteilt, ist die Aussetzung der Gebührenpflicht für Untersuchungen von Trichinenproben aufgehoben worden.
Die Information des Dezernates Gesundheit, Landwirtschaft und Veterinärwesen - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung – hierzu wird nachfolgend mitgeteilt:
Wiederaufnahme der Gebührenpflicht für Trichinenuntersuchung:
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark führt zum 1. Januar 2026 die seit 2017 ausgesetzte Gebührenpflicht für die Untersuchung von Trichinenproben wieder ein. Für alle Trichinenuntersuchungen wird künftig eine einheitliche Gebühr in Höhe von 10 Euro erhoben. Diese galt bereits bisher für Proben von Dachsen und Waschbären sowie für Wildschweine, die aus anderen Landkreisen stammten.
Mit der Wiedereinsetzung der Gebühr werden die tatsächlich entstehenden Untersuchungskosten gedeckt und damit auch eine einheitliche und faire Regelung für alle eingereichten Proben geschaffen.
Seit dem 01.01.2026 wird an den Trichinen-Stützpunkten zusätzlich kontrolliert, ob die Jagdausübungsberechtigten, die Proben entnehmen und einreichen, im Besitz einer gültigen Beauftragung zur Trichinenproben-Entnahme sind.
Kraft, Amtstierärztin Landkreis Potsdam-Mittelmark