PRESSEINFORMATION des Landkreis Potsdam-Mittelmark
Bad Belzig, 09.01.2026 – Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hebt ab dem 24. Januar 2026 die letzten noch bestehenden Aufstallpflichten für Geflügel auf. Damit ist das gesamte Kreisgebiet nicht mehr von tierseuchenrechtlichen Stallpflichten betroffen.
Schon zum 10. Januar 2026 wurde die landkreisweit geltende allgemeine Aufstallpflicht auf Grundlage einer aktuellen Risikobewertung aufgehoben.
Zu diesem Zeitpunkt bestanden jedoch noch zwei Überwachungszonen im Zusammenhang mit Ausbrüchen der Geflügelpest in Päwesin sowie im benachbarten Landkreis Havelland im Bereich Ketzin. Innerhalb dieser Zonen galt die Aufstallpflicht weiterhin.
Geflügel darf wieder frei laufen.
Die Überwachungszone im Raum Päwesin konnte am vergangenen Wochenende, am 17. Januar 2026, aufgehoben werden. Mit dem nun anstehenden Wegfall der letzten Überwachungszone im Bereich Ketzin zum 24. Januar 2026 entfällt auch die dort noch
geltende Aufstallpflicht.
Damit dürfen Geflügelhalter im gesamten Landkreis Potsdam-Mittelmark ihre Tiere wieder ohne tierseuchenrechtliche Einschränkungen im Freien halten. Auch Veranstaltungen mit Geflügel sind kreisweit wieder zulässig, sofern keine neuen
Restriktionsmaßnahmen angeordnet werden.
Die Entscheidung beruht auf der aktuellen seuchenepidemiologischen Lage und dem anhaltenden Rückgang der Nachweise der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation.
Unabhängig von der Aufhebung der Stallpflicht empfiehlt der Landkreis weiterhin die konsequente Einhaltung grundlegender Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu zählen insbesondere der Schutz der Tiere vor Kontakt mit Wildvögeln, hygienische
Maßnahmen beim Betreten der Tierhaltungen sowie die sichere Lagerung von Futter und Einstreu.
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark wird die Entwicklung weiterhin eng begleiten und bei einer erneuten Verschärfung der Lage unverzüglich reagieren.