Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Potsdam-Mittelmark

Im Amt Beetzsee, in der Gemeinde Päwesin, wurde wieder ein Ausbruch der Geflügelpest in einem großen geflügelhaltenden Betrieb festgestellt. Es wurden wieder Zonen eingerichtet und die Gemeinde Große Kreutz ist hiervon wieder betroffen. Teile der Gemeinde groß Kreutz liegen in der Überwachungszone

                                                                                                                            

Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel vom 16.12.2025

Auf der Grundlage der Art. 60-71 der VO (EU) 2016/429 i.V.m. Art. 11 - 67 der VO (EU) 2020/687 i.V.m. § 18 - 33 der GefPestSchV werden nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:

  1. Es wird der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest in der Gemeinde Päwesin am 15.12.2025 amtlich festgestellt.
  1. Um den Seuchenbestand wird eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern festgelegt. Die genaue Lage der Schutzzone ist der als Anlage dieser Verfügung beigefügten Karte, die Bestandteil dieser Tierseuchenallgemeinverfügung ist, zu entnehmen. 
  1. Außerdem wird um den Seuchenbestand eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern festgelegt. Die genaue Lage der Überwachungszone ist der als Anlage dieser Verfügung beigefügten Karte, die Bestandteil dieser Tierseuchenallgemeinverfügung ist, zu entnehmen.
  1. An den Hauptzufahrtswegen zur Schutzzone werden Schilder angebracht mit der Aufschrift „Geflügelpest-Schutzzone". An den Hauptzufahrtswegen zur Überwachungszone werden Schilder angebracht mit der Aufschrift „Geflügelpest-Überwachungszone".
  1. Gleichzeitig werden die nachstehenden Seuchenbekämpfungsmaßnahmen angeordnet.
  1. Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahmen wird angeordnet, soweit nicht bereits kraft Gesetzes die aufschiebende Wirkung aufgehoben ist.
  1. Die Verfügung gilt an dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.

Schutz_Überwachungszone.png

 

Die gesamte Verordnung finden SIe hier:

Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel vom 16.12.2025.pdf