Verschiebung der Abfallsammlung vom Karfreitag - Ersatztermin am Samstag zuvor (23.03.2024)

Bürgerinformation der Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH

Verschiebung der Abfallsammlung vom Karfreitag
Niemegk, 29.02.2024
Das Osterfest naht und bringt in diesem Jahr eine wichtige Neuerung im Bereich der Abfallentsorgung mit sich.
Um allen unseren fleißigen Müllwerkern erholsame Feiertage mit ihren Familien zu ermöglichen, werden die für
den Karfreitag geplanten Entsorgungstouren vorverlegt. Egal ob Restmüll, Papier, Bio- oder Grünabfälle - alle Abfälle, die eigentlich
am Karfreitag, d. 29. März 2024 abgeholt werden würden, werden vorfristig am Samstag, d. 23.03.2024 von unseren Kollegen in
Orange eingesammelt.

Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Potsdam-Mittelmark werden gebeten, ihren Abfall-Kalender, ihre Müll-App,
den Online-Tourenplan oder im Abfuhrkalender des APM-Onlineportals zu prüfen, ob Sie von der Änderung betroffen sind. In
einem solchen Fall bittet die APM GmbH darum, entsprechend zu handeln und die Abfallbehälter bereits am 23.März 2024
herauszustellen.

Die APM GmbH dankt für das Verständnis und wünscht ein gesegnetes Osterfest.

Für weitere Informationen und Anfragen stehen wir gern zur Verfügung.
Ihre APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH
Telefon: 033843 / 30-678
E-Mail:
Website: www.apm-niemegk.de

Aufruf zur Beteiligung am Flämingmarkt und 40 Stunden Fläming

Presseinformation 24/01 der Lokalen Arbeitsgruppe (LAG) Fläming-Havel e.V.

Die Lokale Arbeitsgruppe (LAG) Fläming-Havel ruft dazu auf, sich am
Flämingsmarkt und "48 Stunden Fläming" am 7. und 8. September 2024 zu beteiligen.
Der Meldeschluss ist am 31. März 2024

Weitere Informationen lesen Sie bitte hier

Online-Vorträge zu Vorsorgedokumenten

Online-Vorträge zu Vorsorgedokumenten

Am 22. und 23. Februar informiert die Verbraucherzentrale über Patientenverfügung und digitale Vorsorge

Wer sich gut auf alle Eventualitäten vorbereiten möchte, kommt an Vorsorgedokumenten nicht vorbei. Diese sind wichtig für den Fall, dass Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können. Sabine Weiß, Rechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, informiert in zwei kostenlosen Online-Vorträgen zu den Themen Patientenverfügung und digitale Vorsorge. In den Vorträgen erhalten Verbraucher:innen praktische Tipps, worauf sie beim Ausfüllen der Dokumente achten sollten.

Neben der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht gehören mittlerweile auch Dokumente zum digitalen Nachlass in jeden Vorsorgeordner. „Während man mit der Patientenverfügung vorsorglich Handlungsanweisungen an Ärzte erteilt, regelt die Vorsorgevollmacht, wer einen im Fall von Krankheit oder Unfall rechtlich vertreten darf. Die digitale Vorsorge regelt, wer im Notfall Zugriff auf digitale Daten erhält und was mit diesen passieren soll“, erklärt Sabine Weiß.

In drei Online-Vorträgen informiert die Beraterin zur rechtssicheren Erstellung der Unterlagen. Wer die Dokumente erstmals aufsetzen oder aktualisieren möchte, kann bequem von zu Hause aus teilnehmen und während des Seminars Fragen stellen.


„Für den Ernstfall gewappnet: Wissenswertes zur Patientenverfügung“

am 22. Februar 2024, 16:30 bis 17:30 Uhr

Die Teilnehmer:innen erfahren unter anderem:

  • Wofür brauche ich eine Patientenverfügung?
  • Was sollte in der Verfügung enthalten sein und wie halte ich Wünsche und Vorstellungen fest?
  • Wie formuliere ich die Patientenverfügung rechtssicher?
  • Was sollte ich zusätzlich mit meine:r Ärzt:in besprechen?

Anmeldung unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/91274

„Für den Ernstfall gewappnet: Wissenswertes zur digitalen Vorsorge“
am 23. Februar 2024, 15:00 bis 16:00 Uhr

Die Teilnehmer:innen erfahren unter anderem:

  • Wofür brauche ich eine digitale Vorsorge?
  • Muss ich eine bestimmte Form einhalten? Gibt es Vordrucke, die man benutzen kann?
  • Was sollte in den Dokumenten enthalten sein?
  • Wie formuliere ich die digitale Vorsorge rechtssicher?
  • Wo sollte ich die Dokumente aufbewahren?

Anmeldung unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/91282

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

Ehrenamtliche Betreuer*innen und Berufsbetreuer*innen gesucht

Pressemitteilung des Landkreises Potsdam-Mittelmark
Aufruf der örtlichen Betreuungsbehörde Potsdam-Mittelmark zur Interessenbekundung
als rechtliche Betreuer*in

Die Betreuungsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark sucht derzeit sowohl
ehrenamtliche als auch Berufsbetreuer*innen zur Führung rechtlicher Betreuungen.
Wenn Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können, kommen rechtliche
Betreuer*innen zum Einsatz.
Gesucht werden Interessierte, die sich für volljährige Menschen einsetzen wollen, welche nicht
allein zurechtkommen sowie Schutz und Unterstützung in verschiedenen Bereichen des
Lebens bedürfen.

Lesen Sie mehr zu den Aufgaben und Voraussetzungen hier

Erfolgreicher Start des Projektes „Senioren in Balance“ in Schmergow

Im Rahmen des Förderprogrammes „Pflege vor Ort“ des Landes Brandenburg erhielt die Gemeinde für die Jahre 2023/2024  18.000 € zur Unterstützung des Ausbaus der Seniorenangebote in der Gemeinde. Die Gemeinde selbst steuert einen Eigenanteil von 4.500 € zu.

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In vielen Ortsteilen unserer Gemeinde engagieren sich schon seit vielen Jahren ehrenamtlich Seniorenbetreuer und schaffen für unseren Senioren Angebote wie Kaffeeklatsch, Weihnachtsfeiern oder Sportangebote.

Im Rahmen des Förderprogramm schloss die Gemeinde Groß Kreutz (Havel) eine Kooperation mit der Technischen Hochschule Brandenburg ab, welche mit dem Projekt „Senioren in Balance“ ein spezielles Angebot für die Senioren geschaffen hat. Mittels einer Kraftmessplatte und speziell auf Senioren angepassten Koordinationsspielen, können die Senioren ihre motorischen wie auch ihre kognitiven Fähigkeiten testen.

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Wahlhelfer*innen zur Durchführung der Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 gesucht!

Sie wollen bei der Durchführung der Wahlen behilflich sein?

Dann melden Sie sich als Wahlhelfer*in!

Wie das Wort sagt, helfen Wahlhelfer*innen bei der Durchführung von Wahlen. In Deutschland spielen sie eine sehr wichtige Rolle. Ohne Wahlhelfer*innen wäre eine Wahl praktisch nicht möglich. Wahlen bieten Bürgern die Möglichkeit, nicht nur ihr Wahlrecht aktiv auszuüben, sondern auch Demokratie hautnah zu erleben, indem sie diese als Wahlhelfer unterstützen. Denn unsere Demokratie lebt nicht nur von einer möglichst hohen Wahlbeteiligung, sondern auch durch den Einsatz von ehrenamtlichen Wahlhelfern*innen.

Wer ein solches Wahl-Ehrenamt übernehmen möchte, muss selbst wahlberechtigt sein. Ausgeschlossen von dieser ehrenamtlichen Tätigkeit sind alle Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber, Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen sowie Mitglieder von Wahlausschüssen. Die Mitarbeit setzt (außer beim Wahlvorstand und dem/der Schriftführer*in) keine besonderen Kenntnisse voraus. Die Zusammensetzung der Wahlvorstände erfolgt möglichst so, dass sich in jedem Wahlvorstand auch erfahrene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer befinden.

Für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Wahlhelfer erhalten Sie pro Wahl ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25 - 35 Euro je nach Funktion. Für die bevorstehenden verbundenen Wahlen verdoppelt die Gemeinde dieses Erfrischungsgeld auf 50 - 70 €, die in bar ausgezahlt werden.

Der Einsatz erfolgt in einem der 8 Urnen- bzw. 3 Briefwahllokale im Gemeindegebiet. Wenn Sie in einem bestimmten Wahllokal eingesetzt werden möchten, geben Sie Ihren Wunsch bitte an. Derzeit werden Wahlhelfer*innen insbesondere für die Wahllokale Bochow, Jeserig, Krielow und Schmergow gesucht.

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Um 07:30 Uhr treffen sich die Wahlvorstände, besprechen den Einsatzplan, da während der Wahlzeit die Wahlhelfer*innen nicht alle durchgehend anwesend sein müssen. Um 18.00 Uhr, nach Ende der Wahl, kommen alle Wahlvorstandsmitglieder wieder zusammen und es wird unverzüglich mit der Auszählung der Stimmen begonnen.

Was muss ein Wahlhelfer am Wahlsonntag tun? Aufgaben des Wahlvorstandes sind im Wesentlichen:

  • die Wahlberechtigung der Wähler zu prüfen
  • die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis zu vermerken
  • die Stimmzettel auszugeben
  • die Wahlkabinen und Wahlurnen zu beaufsichtigen und einen ordnungsgemäßen Ablauf sicherstellen
  • die Stimmen auszählen

Bei Interesse melden Sie sich bitte unter oder nutzen das Formular auf unserer Homepage (siehe Wahl-Button) oder Sie wenden sich an unsere Ansprechpartner Frau Michael (033207/351-33) bzw. Frau Möller (033207/351-16).

gez. Schafföner

Wahlleiter

Baumaßnahmen auf der B1/Potsdamer Straße - Brücke über die Bahngleise in Brandenburg an der Havel - Verkehrseinschränkungen durch Sicherungsmaßnahmen

Aus Sicherheitsgründen hat der Landesbetrieb Straßenwesen die beiden Teile der Brücke über die Gleise der Deutschen Bahn AG im Zuge der Bundesstraße B 1 / Potsdamer Straße in Brandenburg an der Havel überprüfen lassen. Dabei wurde in der vergangenen Woche festgestellt, dass das derzeit befahrene Bestandsbauwerk in einem deutlich schlechteren Zustand ist, als erwartet. Es sind umfangreiche Stützmaßnahmen notwendig, um ein Abkippen oder den Einsturz des verbleibenden Brückenbauwerks zu verhindern, während das andere abgerissen wird.

Dies hat erhebliche Konsequenzen für den Bauablauf und den Verkehrsfluss. Entschieden wurde, Betonbohrpfähle mit einer Länge von 30 m in den Boden einzubringen. Dazu ist ein Großbohrgerät notwendig, dass wegen seines Umfangs in den Straßenverkehrsraum hineinragt und zudem einen Sicherheitsabstand zur Straße benötigt um den Verkehr nicht zu gefährden.

Die Bohrpfahlwand soll das zunächst verbleibende Brückenbauwerk und den Fahrbahndamm für die Zeit stützen, in der das Andere abgerissen und neu errichtet wird. Auf diese Weise wird verhindert, dass das Brückenbauwerk in Richtung der Baugrube abkippt oder einstürzt. Dies bedeutete nicht nur Lebensgefahr, es würde die Fahrt über die Brücke für Jahre unmöglich machen. Ebenso unterbrochen wäre auch der Bahnverkehr zwischen Magdeburg, Brandenburg an der Havel, Potsdam und Berlin.

Mit den Vorbereitungen und den Bohrarbeiten muss umgehend begonnen werden, da der Baustellenablauf an festgelegte Bahnsperrpausen der Gleisanlagen geknüpft ist, die nicht veränderbar sind und der gesamte Baufortschritt gefährdet ist. Am Montag, 05.02.2024 wird der Verkehr deshalb eingeschränkt, voraussichtlich bis Anfang April. Aus Richtung Schmerzke kann das Stadtzentrum Brandenburg stadteinwärts nicht mehr erreicht werden. Die Umleitung führt über die B 102 Paterdamm und über die Kreisstraße K 6948 Rotscherlinde, Krahne, Reckahn und Göttin nach Brandenburg an der Havel. Stadtauswärts kann die Brücke genutzt werden. Erfahrungsgemäß würde ein ampelgeregelter Verkehr für alle Fahrzeuge in beide Richtungen zu extremen Rückstaulängen in beide Richtungen führen. Alle, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, können die parallel verlaufende Alte Potsdamer Landstraße und die Brücke am Hauptbahnhof nutzen.

Im Zeitraum von Freitag, 23.02.24 - 18:00 Uhr bis Dienstag 27.02.24 – 6:00 Uhr kommt es zusätzlich zu einer Vollsperrung der B 1, weil für die Bohrpfahlwand weitere Sicherungsmaßnahmen in Form von Rückverankerungen erforderlich sind. Diese müssen unterhalb der jetzigen Fahrstreifen eingebracht werden. Die Erreichbarkeit der Alten Potsdamer Landstraße ist während der Vollsperrung gewährleistet.

Angepasste bzw. geänderte Fahrpläne und / oder Linienführungen sowie aktuelle Verkehrsmeldungen der Verkehrsbetriebe Brandenburg an der Havel GmbH (VBBR) entnehmen sie bitte den sozialen Kanälen sowie detailliert dem Internetauftritt www.vbbr.de.

Auf den Linien der regiobus Potsdam Mittelmark wird es aufgrund der veränderten Verkehrsführung und des erhöhten Verkehrsaufkommens auch auf den Umleitungsrouten zu Verspätungen und Anschlussverlusten kommen. Die Abstimmungen zur Verkehrsführung der Buslinien laufen derzeit noch. Informationen zu Fahrplanänderungen und veränderter Linienführung erhalten Sie unter www.regiobus.pm sowie in der VBB-Fahrinfo.

Der Landesbetrieb ist sich der Tragweite der Verkehrseinschränkungen bewusst und bittet alle Betroffenen um Ihr Verständnis und sich auf die kurzfristigen Änderungen einzustellen.

Stellenausschreibungen der Brandenburgischen Kommunalakademie

Die Brandenburgische Kommunalakademie sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine Fachbereichsleiterin bzw. einen Fachbereichsleiter
"Aus- und Fortbildungslehrgänge" (m/w/d) unbefristet.
Vollständiger Ausschreibungstexthier

eine Sachbearbeiterin bzw. einen Sachbearbeiter
"Zuständige Stelle Prüfungswesen" (m/w/d) unbefristet.
Vollständiger Ausschreibungstext hier

Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für L 90 Bahnübergangsbeseitigung in der OD Werder (Havel) im Landkreis Potsdam-Mittelmark

Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für L 90 BÜ-Beseitigung in der OD Werder (Havel) im Landkreis Potsdam-Mittelmark

Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Dienststätte Potsdam, hat für das oben genannte Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 38 BbgStrG, § 73 VwVfG und § 1 VwVfGBg beantragt.
Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Für das Bauvorhaben werden durch die Baumaßnahmen und durch trassennahe Kompensationsmaßnahmen Grundstücke in der Gemarkung Werder (Havel) und durch landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Phöben, Krielow, Schmergow, Michelsdorf, Fohrde, Zauchwitz und Rieben beansprucht.
Der Plan (Zeichnungen, Erläuterungen sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen) liegt in

der Zeit vom 03. Januar 2024 bis 02. Februar 2024

während der Dienststunden

Montag                                  von 07.30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag                                von 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch                                von 07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag                             von 07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag                                   von 07:30 - 12:00 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten in der Gemeindeverwaltung der
Gemeinde Groß Kreutz (Havel), Potsdamer Landstraße 49b, 14550 Groß Kreutz (Havel) OT Jeserig,
Bauleitplanung/Wirtschaftsförderung, Rau 1.21
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Weiter zum vollständigen Bekanntmachungstexthier

Wegfall des Kinderreisepasses ab 01.01.2024

Im Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 wurde der Wegfall des Kinderreisepasses für Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren zum 01.01.2024 beschlossen.

Ab 01.01.2024 erhalten Kinder für Reisen außerhalb der EU (Europa) dann ebenfalls einen Reisepass. Dieser kostet 37,50 € statt der bisherigen 13,00 € für den Kinderreisepass. Bitte beachten Sie Antragsfristen von ca. 5-6 Wochen, da diese Pässe von der Bundesdruckerei gefertigt werden. Ebenso können Sie für Ihre Kinder für Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis beantragen. Dieser kostest 22,80 € und die Antragsfrist beträgt ca. 2-3 Wochen.

Der künftige Reisepass/Personalausweis gilt für Kinder maximal sechs Jahre, aber nur dann, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht derart verändert, dass es nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann. Bei Säuglingen ist also von einer deutlich kürzeren Gültigkeit auszugehen.

Bitte prüfen Sie bei einer zukünftigen Auslandsreisen, die Gültigkeit des vorhandenen Reisedokumentes, um bei der Einreise mit Ihrem Kind keine Probleme zu bekommen.

Bis 31.12.2023 können in der Gemeindeverwaltung noch Kinderreisepässe bzw. Verlängerungen mit einer Gültigkeit von 1 Jahr ausgestellt werden. Hierfür können Sie sich gerne einen Termin online auf der Internetseite: http://termine.gross-kreutz.de/ buchen.

Klarstellung der Schließzeitenregelungen für kommunale Kinderbetreuungseinrichtungen im Jahr 2024

Aus aktuellem Anlass sieht die Gemeinde Groß Kreutz (Havel) es als notwendig an, eine Klarstellung der im Amtsblatt Nr. 9 vom September 2023 veröffentlichten Schließzeitenregelung für die kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde im kommenden Jahr bekannt zu geben.

Während die von der Gemeindevertretung beschlossenen Zeiten unverändert bleiben, waren die Festlegungen zu den Brückentagen und Weihnachten aufgrund von Hinweisen

aus der Elternschaft entsprechend zu konkretisieren. Insofern ersetzt die folgende Bekanntmachung die Bekanntmachung aus dem Amtsblatt Nr. 9/2023.

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