B 1 Potsdamer Straße: Aufhebung der Umleitung am 30.April

Der Landesbetrieb Straßenwesen hat folgende Pressemitteilung zur Brückenbaustelle in Brandenburg an der Havel veröffentlicht:

 

Die Bauarbeiten zur Sicherung eines der beiden Brückenteile im Zuge der Bundesstraße B 1 / Potsdamer Straße in Brandenburg an der Havel können wie geplant am 30.04.2024 beendet werden, die Sperrung der Richtungsfahrbahn stadteinwärts wird dann aufgehoben, die Umleitung über Reckahn und Göttin entfällt.

In der Nacht vom 29.04 – 30.04.2024 wird die Strecke allerdings von 00:00 Uhr bis 04:30 Uhr voll gesperrt. In dieser Zeit wird die Verkehrssicherung der Baustelle aufgebaut. Dabei geht es im Wesentlichen um den Aufbau eines provisorischen Fahrzeugrückhaltesystems.

Die Umleitung führt in beide Richtungen über die B 102 Paterdamm und über die Kreisstraße K 6948 Rotscherlinde, Krahne, Reckahn und Göttin nach Brandenburg an der Havel.

Mit Beginn des Monats Mai wird unter anderem damit begonnen, die Widerlager des Bauwerks abzutragen, dass später abgerissen werden soll. Der bereits begonnene Bau der Entwässerungsanlagen wie einem Regenwasserkanal, Anschlussleitungen und Straßenabläufen wird fortgesetzt.  Für den Abtrag des ersten Brückenbauwerks steht auch der Aufbau einer Schutzwand an den Gleisanlagen auf dem Bauplan.

 

Angebote für ehrenamtlich Engagierte

Das ehrenamtliche Engagement ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Lebens in unseren Städten, Kreisen und Gemeinden. Mit dieser wertvollen Arbeit von Ehrenamtlichen und Freiwilligen ist unsere Gesellschaft um ein Vielfaches stärker.

Mit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt gibt es seit

2020

eine bundesweite Ansprechpartnerin zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements. Diese unterstützt die Engagierten mit ihren kostenfreien Qualifizierungsangeboten und Förderprogrammen.

Weiteres finden Sie hier:

LAG Fläming-Havel startet Förderaufruf für Kleinprojekte

Lokale Aktionsgruppe
Fläminghavel e.V.
Presseinformation 24/02

LAG Fläming-Havel startet Förderaufruf für Kleinprojekte
Die Förderung von kleinen sozialen Initiativen in der Region Fläming-Havel ist wieder möglich.
Bis zu 10.000,- Euro pro Kleinprojekt können dafür aus dem insgesamt 160.000 Euro umfassenden Regionalbudget im
Jahr 2024 bewilligt werden.
Initiatoren kleiner lokaler Projekte im länglichen Raum des Landkreises Potsdam-Mittelmark und der
Stadt Brandenburg können ab sofort bis zum 30.4.2024 Projektvorschläge für den Aktionsplan 2024 bei der LAG
Fläming-Havel e.V. einreichen.

Nähere Informationen zur Beantragung lesen Sie bitte hier

Kundeninformation des WAZV - Rohrnetzspülung

Zur Entfernung von Ablagerungen in den Trinkwasserleitungen und zur Sicherung der Trinkwasserqualität führt der WAZV Werder-Havelland in folgenden Gebieten und Bereichen, Rohrnetzspülungen durch:

Nachtspülung

In der Nacht vom 10.04.24 22:00 Uhr bis zum 11.04.24 05:00 Uhr

Gebiete: Plessow, Plötzin, Krielow, Groß Kreutz

Tagspülung

von ca. 07:00 – 16:00 Uhr

15.04.24

Schenkenberg

16.04.24

Jeserig

17.04.24

Götz

22.04.24

Bochow und Neu Bochow

30.04.24

Krielow

In den o. g. Zeitraum ist mit Eintrübungen des Trinkwassers in den betroffenen Orten/Gebieten/Straßen zu rechnen, die aber keine Gesundheitsgefährdungen darstellen. Ebenso können Druckminderungen im Rohrnetz auftreten.

Die Kunden werden gebeten, sich für den Zeitraum der Spülung ausreichend mit Trinkwasser zu bevorraten und während der Maßnahme kein Trinkwasser zu entnehmen, um Schäden an druckabhängigen Geräten wie Filtern, Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Boilern, Durchlauferhitzern etc. zu vermeiden.

Gern stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter der Telefonnummer 03327 7375-53 für Detailfragen zur Verfügung.

Ihr Team WAZV Werder-Havelland

 

Kostenfreie Online-Vortragsreihe zur Ernährung in der Schwangerschaft und von Säuglingen und Kleinkindern der Verbraucherzentrale Brandenburg

Ab dem Zeitpunkt der Schwangerschaft und während des Aufwachsens eines kleinen Menschen wird für viele junge Paare das Thema Ernährung erstmals ein wirklich wichtiges Thema. Plötzlich betreffen die Ernährungsentscheidungen noch eine weitere kleine Person. In einer Online-Vortragsreihe von April bis Juni 2024 gibt die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) wissenschaftlich fundierte und anbieterunabhängige Ernährungsempfehlungen für Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder.

Werdende und junge Eltern wollen beste Voraussetzungen für ein gesundes Aufwachsen des Kindes. Dabei sind sie häufig mit widersprüchlichen Empfehlungen zu Ernährungsfragen konfrontiert. Gleichzeitig bietet der Handel eine Vielzahl an Produkten, die anscheinend speziell auf die Ernährungsbedürfnisse von Schwangeren oder kleinen Kindern zugeschnitten sind. „Häufig können Verbraucher:innen nur schwer einschätzen, welche Produkte tatsächlich einen Vorteil gegenüber herkömmlichen Lebensmitteln bieten“, sagt Silke Vollbrecht, Beraterin für Lebensmittel und Ernährung bei der VZB. Schnell ist dann ein im Handel angepriesenes Produkt gegriffen, das teuer ist, aber kaum einen Mehrwert hat. Im ungünstigsten Fall handelt es sich gar um ein falsch dosiertes Nahrungsergänzungsmittel für Schwangere oder ein viel zu süßes Kinderlebensmittel.

In drei einstündigen Online-Vorträgen erklären die Expertinnen der VZB, wie eine bedarfsgerechte Ernährung in der Schwangerschaft sowie für Säuglinge und Kleinkinder gelingt, und geben praktische Tipps zur Lebensmittelauswahl.

Für folgende Termine können sich interessierte Verbraucher:innen anmelden:

17. April 2024 von 18:00 – 19:00 Uhr: „Ernährung in der Schwangerschaft – Ist Nahrungsergänzung notwendig?"
Die Teilnehmenden erfahren, welchen Bedarf an Nährstoffen Schwangere haben und wie sie diesen über eine ausgewogene Ernährung decken können. Zudem geht es um die Frage, welche Nahrungsergänzungsmittel in der Schwangerschaft sinnvoll sind.

Anmeldung unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/lebensmittel/ernaehrung-in-der-schwangerschaft-ist-nahrungsergaenzung-notwendig-90447

15. Mai 2024 von 18:00 – 19:00 Uhr: „Richtig essen von Anfang an – Empfehlungen zur Säuglingsernährung“
Im Vortrag erklären die Expertinnen, wie die bedarfsgerechte Ernährung von Kindern nach dem Stillen gelingt, welche Säuglingsnahrung gut geeignet ist und worauf Eltern beim Kauf von Fertignahrung achten sollten. Die Teilnehmenden erfahren außerdem, wie sie überflüssige Produkte und Lebensmittel erkennen.

Anmeldung unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/veranstaltungen/online/richtig-essen-von-anfang-an-empfehlungen-zur-saeuglingsernaehrung-63807

12. Juni 2024 von 18:00 – 19:00 Uhr: „Was braucht mein Kind wirklich? – Die richtige Ernährung für Kleinkinder“
Die Teilnehmenden lernen in diesem Vortrag das natürliche Essverhalten ihres Kindes zu fördern und erfahren, aus welchen Gründen es bestimmte Speisen ablehnt. Die Expertinnen klären zudem, ob spezielle Kinderlebensmittel eine sinnvolle Alternative sind und wie man Zuckerverstecke in Lebensmitteln erkennt.

Anmeldung unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/veranstaltungen/online/was-braucht-mein-kind-wirklich

 

Aufruf zur Beteiligung am Flämingmarkt und 40 Stunden Fläming

Presseinformation 24/01 der Lokalen Arbeitsgruppe (LAG) Fläming-Havel e.V.

Die Lokale Arbeitsgruppe (LAG) Fläming-Havel ruft dazu auf, sich am
Flämingsmarkt und "48 Stunden Fläming" am 7. und 8. September 2024 zu beteiligen.
Der Meldeschluss ist am 31. März 2024

Weitere Informationen lesen Sie bitte hier

Online-Vorträge zu Vorsorgedokumenten

Online-Vorträge zu Vorsorgedokumenten

Am 22. und 23. Februar informiert die Verbraucherzentrale über Patientenverfügung und digitale Vorsorge

Wer sich gut auf alle Eventualitäten vorbereiten möchte, kommt an Vorsorgedokumenten nicht vorbei. Diese sind wichtig für den Fall, dass Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können. Sabine Weiß, Rechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, informiert in zwei kostenlosen Online-Vorträgen zu den Themen Patientenverfügung und digitale Vorsorge. In den Vorträgen erhalten Verbraucher:innen praktische Tipps, worauf sie beim Ausfüllen der Dokumente achten sollten.

Neben der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht gehören mittlerweile auch Dokumente zum digitalen Nachlass in jeden Vorsorgeordner. „Während man mit der Patientenverfügung vorsorglich Handlungsanweisungen an Ärzte erteilt, regelt die Vorsorgevollmacht, wer einen im Fall von Krankheit oder Unfall rechtlich vertreten darf. Die digitale Vorsorge regelt, wer im Notfall Zugriff auf digitale Daten erhält und was mit diesen passieren soll“, erklärt Sabine Weiß.

In drei Online-Vorträgen informiert die Beraterin zur rechtssicheren Erstellung der Unterlagen. Wer die Dokumente erstmals aufsetzen oder aktualisieren möchte, kann bequem von zu Hause aus teilnehmen und während des Seminars Fragen stellen.


„Für den Ernstfall gewappnet: Wissenswertes zur Patientenverfügung“

am 22. Februar 2024, 16:30 bis 17:30 Uhr

Die Teilnehmer:innen erfahren unter anderem:

  • Wofür brauche ich eine Patientenverfügung?
  • Was sollte in der Verfügung enthalten sein und wie halte ich Wünsche und Vorstellungen fest?
  • Wie formuliere ich die Patientenverfügung rechtssicher?
  • Was sollte ich zusätzlich mit meine:r Ärzt:in besprechen?

Anmeldung unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/91274

„Für den Ernstfall gewappnet: Wissenswertes zur digitalen Vorsorge“
am 23. Februar 2024, 15:00 bis 16:00 Uhr

Die Teilnehmer:innen erfahren unter anderem:

  • Wofür brauche ich eine digitale Vorsorge?
  • Muss ich eine bestimmte Form einhalten? Gibt es Vordrucke, die man benutzen kann?
  • Was sollte in den Dokumenten enthalten sein?
  • Wie formuliere ich die digitale Vorsorge rechtssicher?
  • Wo sollte ich die Dokumente aufbewahren?

Anmeldung unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/91282

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

Ehrenamtliche Betreuer*innen und Berufsbetreuer*innen gesucht

Pressemitteilung des Landkreises Potsdam-Mittelmark
Aufruf der örtlichen Betreuungsbehörde Potsdam-Mittelmark zur Interessenbekundung
als rechtliche Betreuer*in

Die Betreuungsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark sucht derzeit sowohl
ehrenamtliche als auch Berufsbetreuer*innen zur Führung rechtlicher Betreuungen.
Wenn Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können, kommen rechtliche
Betreuer*innen zum Einsatz.
Gesucht werden Interessierte, die sich für volljährige Menschen einsetzen wollen, welche nicht
allein zurechtkommen sowie Schutz und Unterstützung in verschiedenen Bereichen des
Lebens bedürfen.

Lesen Sie mehr zu den Aufgaben und Voraussetzungen hier

Erfolgreicher Start des Projektes „Senioren in Balance“ in Schmergow

Im Rahmen des Förderprogrammes „Pflege vor Ort“ des Landes Brandenburg erhielt die Gemeinde für die Jahre 2023/2024  18.000 € zur Unterstützung des Ausbaus der Seniorenangebote in der Gemeinde. Die Gemeinde selbst steuert einen Eigenanteil von 4.500 € zu.

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In vielen Ortsteilen unserer Gemeinde engagieren sich schon seit vielen Jahren ehrenamtlich Seniorenbetreuer und schaffen für unseren Senioren Angebote wie Kaffeeklatsch, Weihnachtsfeiern oder Sportangebote.

Im Rahmen des Förderprogramm schloss die Gemeinde Groß Kreutz (Havel) eine Kooperation mit der Technischen Hochschule Brandenburg ab, welche mit dem Projekt „Senioren in Balance“ ein spezielles Angebot für die Senioren geschaffen hat. Mittels einer Kraftmessplatte und speziell auf Senioren angepassten Koordinationsspielen, können die Senioren ihre motorischen wie auch ihre kognitiven Fähigkeiten testen.

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Wahlhelfer*innen zur Durchführung der Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 gesucht!

Sie wollen bei der Durchführung der Wahlen behilflich sein?

Dann melden Sie sich als Wahlhelfer*in!

Wie das Wort sagt, helfen Wahlhelfer*innen bei der Durchführung von Wahlen. In Deutschland spielen sie eine sehr wichtige Rolle. Ohne Wahlhelfer*innen wäre eine Wahl praktisch nicht möglich. Wahlen bieten Bürgern die Möglichkeit, nicht nur ihr Wahlrecht aktiv auszuüben, sondern auch Demokratie hautnah zu erleben, indem sie diese als Wahlhelfer unterstützen. Denn unsere Demokratie lebt nicht nur von einer möglichst hohen Wahlbeteiligung, sondern auch durch den Einsatz von ehrenamtlichen Wahlhelfern*innen.

Wer ein solches Wahl-Ehrenamt übernehmen möchte, muss selbst wahlberechtigt sein. Ausgeschlossen von dieser ehrenamtlichen Tätigkeit sind alle Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber, Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen sowie Mitglieder von Wahlausschüssen. Die Mitarbeit setzt (außer beim Wahlvorstand und dem/der Schriftführer*in) keine besonderen Kenntnisse voraus. Die Zusammensetzung der Wahlvorstände erfolgt möglichst so, dass sich in jedem Wahlvorstand auch erfahrene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer befinden.

Für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Wahlhelfer erhalten Sie pro Wahl ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25 - 35 Euro je nach Funktion. Für die bevorstehenden verbundenen Wahlen verdoppelt die Gemeinde dieses Erfrischungsgeld auf 50 - 70 €, die in bar ausgezahlt werden.

Der Einsatz erfolgt in einem der 8 Urnen- bzw. 3 Briefwahllokale im Gemeindegebiet. Wenn Sie in einem bestimmten Wahllokal eingesetzt werden möchten, geben Sie Ihren Wunsch bitte an. Derzeit werden Wahlhelfer*innen insbesondere für die Wahllokale Bochow, Jeserig, Krielow und Schmergow gesucht.

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Um 07:30 Uhr treffen sich die Wahlvorstände, besprechen den Einsatzplan, da während der Wahlzeit die Wahlhelfer*innen nicht alle durchgehend anwesend sein müssen. Um 18.00 Uhr, nach Ende der Wahl, kommen alle Wahlvorstandsmitglieder wieder zusammen und es wird unverzüglich mit der Auszählung der Stimmen begonnen.

Was muss ein Wahlhelfer am Wahlsonntag tun? Aufgaben des Wahlvorstandes sind im Wesentlichen:

  • die Wahlberechtigung der Wähler zu prüfen
  • die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis zu vermerken
  • die Stimmzettel auszugeben
  • die Wahlkabinen und Wahlurnen zu beaufsichtigen und einen ordnungsgemäßen Ablauf sicherstellen
  • die Stimmen auszählen

Bei Interesse melden Sie sich bitte unter oder nutzen das Formular auf unserer Homepage (siehe Wahl-Button) oder Sie wenden sich an unsere Ansprechpartner Frau Michael (033207/351-33) bzw. Frau Möller (033207/351-16).

gez. Schafföner

Wahlleiter

Baumaßnahmen auf der B1/Potsdamer Straße - Brücke über die Bahngleise in Brandenburg an der Havel - Verkehrseinschränkungen durch Sicherungsmaßnahmen

Aus Sicherheitsgründen hat der Landesbetrieb Straßenwesen die beiden Teile der Brücke über die Gleise der Deutschen Bahn AG im Zuge der Bundesstraße B 1 / Potsdamer Straße in Brandenburg an der Havel überprüfen lassen. Dabei wurde in der vergangenen Woche festgestellt, dass das derzeit befahrene Bestandsbauwerk in einem deutlich schlechteren Zustand ist, als erwartet. Es sind umfangreiche Stützmaßnahmen notwendig, um ein Abkippen oder den Einsturz des verbleibenden Brückenbauwerks zu verhindern, während das andere abgerissen wird.

Dies hat erhebliche Konsequenzen für den Bauablauf und den Verkehrsfluss. Entschieden wurde, Betonbohrpfähle mit einer Länge von 30 m in den Boden einzubringen. Dazu ist ein Großbohrgerät notwendig, dass wegen seines Umfangs in den Straßenverkehrsraum hineinragt und zudem einen Sicherheitsabstand zur Straße benötigt um den Verkehr nicht zu gefährden.

Die Bohrpfahlwand soll das zunächst verbleibende Brückenbauwerk und den Fahrbahndamm für die Zeit stützen, in der das Andere abgerissen und neu errichtet wird. Auf diese Weise wird verhindert, dass das Brückenbauwerk in Richtung der Baugrube abkippt oder einstürzt. Dies bedeutete nicht nur Lebensgefahr, es würde die Fahrt über die Brücke für Jahre unmöglich machen. Ebenso unterbrochen wäre auch der Bahnverkehr zwischen Magdeburg, Brandenburg an der Havel, Potsdam und Berlin.

Mit den Vorbereitungen und den Bohrarbeiten muss umgehend begonnen werden, da der Baustellenablauf an festgelegte Bahnsperrpausen der Gleisanlagen geknüpft ist, die nicht veränderbar sind und der gesamte Baufortschritt gefährdet ist. Am Montag, 05.02.2024 wird der Verkehr deshalb eingeschränkt, voraussichtlich bis Anfang April. Aus Richtung Schmerzke kann das Stadtzentrum Brandenburg stadteinwärts nicht mehr erreicht werden. Die Umleitung führt über die B 102 Paterdamm und über die Kreisstraße K 6948 Rotscherlinde, Krahne, Reckahn und Göttin nach Brandenburg an der Havel. Stadtauswärts kann die Brücke genutzt werden. Erfahrungsgemäß würde ein ampelgeregelter Verkehr für alle Fahrzeuge in beide Richtungen zu extremen Rückstaulängen in beide Richtungen führen. Alle, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, können die parallel verlaufende Alte Potsdamer Landstraße und die Brücke am Hauptbahnhof nutzen.

Im Zeitraum von Freitag, 23.02.24 - 18:00 Uhr bis Dienstag 27.02.24 – 6:00 Uhr kommt es zusätzlich zu einer Vollsperrung der B 1, weil für die Bohrpfahlwand weitere Sicherungsmaßnahmen in Form von Rückverankerungen erforderlich sind. Diese müssen unterhalb der jetzigen Fahrstreifen eingebracht werden. Die Erreichbarkeit der Alten Potsdamer Landstraße ist während der Vollsperrung gewährleistet.

Angepasste bzw. geänderte Fahrpläne und / oder Linienführungen sowie aktuelle Verkehrsmeldungen der Verkehrsbetriebe Brandenburg an der Havel GmbH (VBBR) entnehmen sie bitte den sozialen Kanälen sowie detailliert dem Internetauftritt www.vbbr.de.

Auf den Linien der regiobus Potsdam Mittelmark wird es aufgrund der veränderten Verkehrsführung und des erhöhten Verkehrsaufkommens auch auf den Umleitungsrouten zu Verspätungen und Anschlussverlusten kommen. Die Abstimmungen zur Verkehrsführung der Buslinien laufen derzeit noch. Informationen zu Fahrplanänderungen und veränderter Linienführung erhalten Sie unter www.regiobus.pm sowie in der VBB-Fahrinfo.

Der Landesbetrieb ist sich der Tragweite der Verkehrseinschränkungen bewusst und bittet alle Betroffenen um Ihr Verständnis und sich auf die kurzfristigen Änderungen einzustellen.

Stellenausschreibungen der Brandenburgischen Kommunalakademie

Die Brandenburgische Kommunalakademie sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine Fachbereichsleiterin bzw. einen Fachbereichsleiter
"Aus- und Fortbildungslehrgänge" (m/w/d) unbefristet.
Vollständiger Ausschreibungstexthier

eine Sachbearbeiterin bzw. einen Sachbearbeiter
"Zuständige Stelle Prüfungswesen" (m/w/d) unbefristet.
Vollständiger Ausschreibungstext hier

Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für L 90 Bahnübergangsbeseitigung in der OD Werder (Havel) im Landkreis Potsdam-Mittelmark

Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für L 90 BÜ-Beseitigung in der OD Werder (Havel) im Landkreis Potsdam-Mittelmark

Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Dienststätte Potsdam, hat für das oben genannte Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 38 BbgStrG, § 73 VwVfG und § 1 VwVfGBg beantragt.
Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Für das Bauvorhaben werden durch die Baumaßnahmen und durch trassennahe Kompensationsmaßnahmen Grundstücke in der Gemarkung Werder (Havel) und durch landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Phöben, Krielow, Schmergow, Michelsdorf, Fohrde, Zauchwitz und Rieben beansprucht.
Der Plan (Zeichnungen, Erläuterungen sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen) liegt in

der Zeit vom 03. Januar 2024 bis 02. Februar 2024

während der Dienststunden

Montag                                  von 07.30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag                                von 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch                                von 07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag                             von 07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag                                   von 07:30 - 12:00 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten in der Gemeindeverwaltung der
Gemeinde Groß Kreutz (Havel), Potsdamer Landstraße 49b, 14550 Groß Kreutz (Havel) OT Jeserig,
Bauleitplanung/Wirtschaftsförderung, Rau 1.21
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Weiter zum vollständigen Bekanntmachungstexthier