Anliegerinformation der Firma Oevermann zum Bauvorhaben L 90 zwischen Phöben und Ketziner Siedlung
Nähere Informationen hier
Entsorgung Laub von Straßenbäumen
Wie in jedem Jahr wird die Entsorgung des Laubs von
Straßenbäumen in fast allen Straßen innerhalb des
Gemeindegebietes durch die Gemeinde organisiert und
durchgeführt. Gebühren für die Laubentsorgung werden nicht erhoben.
Die Laubentsorgung wird in der Zeit vom 04.10. bis zum 31.12.2022
durch den Baubetriebshof durchgeführt.
Für den Zeitraum vom 01.01. bis zum 29.09. jeden Jahres ist entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Groß Kreutz (Havel) der betreffende Anlieger selbst verantwortlich.
Die Touren erfolgen in einem 14-tägigen Rhythmus (siehe auch beiliegende Ortsteilaufstellung).
Die Entsorgung beginnt in der 40. Kalenderwoche am 04.10.2022 und
endet am 31.12.2022.
40 KW |
Dienstag bis Donnerstag |
Ortsteile: Groß Kreutz, Bochow, Krielow, Schmergow |
41 KW |
Montag bis Mittwoch |
Ortsteile: Götz, Jeserig, Schenkenberg, Deetz |
42 KW |
Montag bis Mittwoch |
Ortsteile: Groß Kreutz, Bochow, Krielow, Schmergow |
43 KW |
Montag bis Mittwoch |
Ortsteile: Götz, Jeserig, Schenkenberg, Deetz |
44 KW |
Dienstag bis Mittwoch |
Ortsteile: Groß Kreutz, Bochow, Krielow, Schmergow |
45 KW |
Montag bis Mittwoch |
Ortsteile: Götz, Jeserig, Schenkenberg, Deetz |
46 KW |
Montag bis Mittwoch |
Ortsteile: Groß Kreutz, Bochow, Krielow, Schmergow |
47 KW |
Montag bis Mittwoch |
Ortsteile: Götz, Jeserig, Schenkenberg, Deetz |
48 KW |
Montag bis Mittwoch |
Ortsteile: Groß Kreutz, Bochow, Krielow, Schmergow |
49 KW |
Montag bis Mittwoch |
Ortsteile: Götz, Jeserig, Schenkenberg, Deetz |
50 KW |
Montag bis Mittwoch |
Ortsteile: Groß Kreutz, Bochow, Krielow, Schmergow |
51 KW |
Montag bis Mittwoch |
Ortsteile: Götz, Jeserig, Schenkenberg, Deetz |
52 KW |
Dienstag bis Mittwoch |
Ortsteile: Groß Kreutz, Bochow, Krielow, Schmergow |
Ein Entsorgungsdurchgang innerhalb des 14-tägigen Rhythmus beinhaltet das einmalige Anfahren, die Aufnahme und die Entsorgung der vom
Anlieger aufgesetzten Laubhaufen.
Das Laub der Straßenbäume ist im Bereich zwischen dem Gehweg und
der Straße von den Anliegern zusammen zu harken und auf Haufen zu
setzen. Es ist nicht im Stammbereich von Straßenbäumen abzulegen. Laub
ist aus dem für die Benutzung durch den Fußgänger vorgesehen Teil der
Verkehrsfläche unverzüglich zu entfernen, wenn es eine Gefährdung des
Verkehrs darstellt.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die aufgesetzten
Laubhaufen ausschließlich aus im öffentlichen Teil des Anliegerbereiches
angefallenem Laub von Straßenbäumen bestehen dürfen.
Im Rahmen der Laubentsorgung erfolgt keine Entsorgung von:
- Müll, Straßenkehricht und anderen Verunreinigungen,
- Ästen jeglicher Größe sowie
- Gartenabfällen wie Gras, Strauchschnitt und ähnlichen Abfällen.
Bei Nachfragen rufen Sie bitte bei der Gemeindeverwaltung unter der
Telefonnummer 033207 35115 an.